Als internationale Nichtregierungsorganisation hat GAL nicht das Mandat, in irgendeinem Land bei bestimmten oder privaten Fragen zu intervenieren. GAL kann jedoch, wo immer es möglich ist, fachkundige Anleitung geben (auf der Grundlage des Umfangs, der Ressourcen und des Wissens von GAL).

Bei der UNO ist GAL Mitglied der NGO Major Group und des Animal Issues Thematic Cluster (AITC). Ganz allgemein nimmt GAL als aktives Mitglied des International Policy Forum (IPF) an der internationalen Diskussion über den Tierschutz teil.
Die UN-Konvention über Tiergesundheit und Tierschutz (UNCAHP) ist das von GAL vorangetriebene Projekt, das von der UN-Generalversammlung verabschiedet werden soll.

Es gibt noch andere internationale NGOs, die im Tierschutzbereich tätig sind, aber GAL ist einzigartig im globalen Tierrecht, da sie die führende Expertenorganisation ist, die in diesem Bereich arbeitet.

Die Global Animal Law GAL Association wurde 2016 von Dr. iur. Antoine F. Goetschel in Zürich gegründet, nachdem das GAL-Projekt im Juli 2014 von ihm und dem Mitbegründer Dr. iur. Sabine Brels gegründet wurde.
Ziel der GAL ist es, den Schutz aller Tiere durch das Gesetz zu verbessern. Mit anderen Worten: GAL will die notwendigen Instrumente und fachkundige Anleitung zur Verfügung stellen, um das Leben und das Wohlergehen aller Tiere - Haus-, Nutz-, Labor-, Sport- und Wildtiere - in jedem Land der Welt und weltweit zu verbessern, und zwar durch das Gesetz als wirksames Mittel zu ihrem Schutz.

GAL ist eine unabhängige Vereinigung, die die wichtigsten Leitlinien zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes von Tieren weltweit bereitstellt. Es ist uns ein Anliegen, praktisch und nützlich zu handeln. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen sowie den wichtigsten Tierrechtsexperten weltweit hilft die GAL den Gesetzgebern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den rechtlichen Schutz und das Wohlergehen aller Tiere, d.h.: Haus-, Nutz-, Labor-, Sport- oder Wildtiere zu verbessern.

GAL wird häufig um rechtliche Unterstützung gebeten. Wenn möglich, kann GAL Ratschläge geben, die in der Toolbox zu finden sind, sowie an Experten und/oder Organisationen/Institutionen weiterleiten, die konkret handeln und bei Rechtsfragen helfen können.

Vermächtnisse und Schenkungen sind derzeit in der Schweiz von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit und kommen in vollem Umfang dem Verwendungszweck zugute. Für Deutschland schauen Sie bitte auf die deutsche Website des Fördervereins Global Animal Law GAL e.V.: www.globalanimallaw.de

 

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