Einschlägige tierbezogene Urteile im Verwaltungsrecht

Relevant animal-related judgments in administrative law

Der Global Animal Law GAL Verein fühlt sich verantwortlich, die tatsächlichen Probleme in der Vollzugspraxis juristisch korrekt zu verfolgen. Damit sich GAL einen Überblick verschaffen konnte, waren in einer Vielzahl von Entscheidungen aller an der administrativen Durchführung des Tierschutzgesetzes beteiligten Instanzen der letzten drei Jahre Anträge auf Akteneinsicht notwendig. Viele Kantone gewährten dem Global Animal Law GAL Verein Zugang zu ihren Akten zum Thema "behördliches Eingreifen" und "Tierhaltungsverbot". Es wurde eine Sammlung von derzeit über 460 konkreten Schweizer Tierschutzfällen im Verwaltungsrecht angelegt. GAL stellte fest, dass es derzeit keine zentrale Datenbank für die Rechtsprechung zu den oben erwähnten Tierschutzfällen im Verwaltungsrecht gibt. Der Informationsaustausch oder die so genannte "Amtshilfe" zwischen verschiedenen kantonalen Behörden ist anspruchsvoll und in den meisten Fällen gibt es keinen Informationsaustausch zwischen den kantonalen Behörden. Aus diesem Grund hat GAL 2019 damit begonnen, alle gesammelten Fälle elektronisch zu erfassen und beabsichtigt nun, eine elektronische Datenbank aufzubauen.

Einige der GAL zur Verfügung gestellten Entscheide wurden von uns bereits kommentiert; auf die Kommentierung der übrigen Entscheide wird sich das GAL-Team im Jahr 2020 stützen. Der Kommentar umfasst die rechtliche Beschreibung des Kernproblems jedes einzelnen Falles und gibt Hinweise darauf, worauf die Vollzugsbehörden besonders zu achten haben. Schwerpunkt bei der Entwicklung der "GAL-Vollzugsdatenbank" ist die Unterstützung und Verbesserung der Effizienz der Veterinär- und anderer involvierter Behörden und Gerichte. Ziel von GAL ist die einfache und fallbezogene Information über rechtskräftige Entscheide in der Schweiz, damit "gute", koordinierte und nicht zuletzt tierschutzkonforme Urteile erreicht werden können. Darüber hinaus profitieren auch die Tierärztinnen und Tierärzte von der "GAL-Vollzugsdatenbank", da sie der gesetzlichen Meldepflicht für Hundebisse unterliegen und somit Zugang zu den Behörden und der Gerichtspraxis haben.

Da GAL beabsichtigt, die Datenbank gemeinsam mit den zukünftigen Hauptnutzern zu erstellen, wird im nächsten Schritt ein sogenannter Clickable Dummy in Form eines schematischen Mini-Prototypen vorgestellt. Gemäss den zahlreichen Kantonstierärzten, die mit GAL zusammenarbeiten, ist die "GAL-Vollzugsdatenbank" ausdrücklich "nützlich und unterstützenswert". Das geplante Go-Live-Datum wurde aus zeitlichen und finanziellen Gründen verschoben und nun auf Mai 2022 festgelegt.

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