Manfred Rehbinder
Herrn o. Prof. em. Dr.iur. Dr. h.c. Manfred Rehbinder
Statement:
"Auch Tiere haben einen Anspruch auf rechtlichen Schutz durch adäquate, gesellschaftlich mehrheitsfähige und angewandte Gesetze und damit auf ein würdevolles Dasein. Deshalb unterstütze ich GAL, denn dies ist der richtige Weg für eine fortschrittliche Gesetzgebung."
Herr o. Prof. em. Dr.iur. Dr. h.c. Manfred Rehbinder (* 22. März 1935 in Berlin) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Manfred Rehbinder wuchs in Danzig und Hannover auf und nahm 1955 das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin auf, welches er 1959 abschloss. Im Anschluss daran war er als Hilfsassistent am Lehrstuhl von Ernst E. Hirsch an der dortigen Juristischen Fakultät tätig und studierte zudem dort und später in Köln Soziologie. 1961 erfolgte an der Freien Universität Berlin seine Promotion zum Dr. iur.; im darauffolgenden Jahr erlangte er das Diplôme de Droit Comparé der Faculté Internationale de Droit Comparé in Luxemburg. 1964 legte er die Große Juristische Staatsprüfung in Berlin ab. Er habilitierte sich 1968 an der Freien Universität Berlin und erhielt die venia legendi für die Fächer Rechtssoziologie, Handelsrecht und Arbeitsrecht. Nach Gastdozenturen an den Universitäten Freiburg, Ankara und Kyoto und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Abteilungsvorsteher und Professor an der Universität Bielefeld von 1969 bis 1973 war Rehbinder von 1973 bis zu seiner Emeritierung 2002 ordentlicher Professor für Arbeitsrecht, Immaterialgüterrecht, Medienrecht und Rechtssoziologie der Universität Zürich. Seit 1974 ist er zudem Honorarprofessor an der Universität Freiburg im Breisgau.
Manfred Rehbinder ist wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Rechtspsychologie (Zürich).