Fall 1: Länder, in denen keine Tierschutzgesetze gefunden wurden.
Fall 2: Länder, die grundlegende nationale Gesetze haben: Anti-Gewalt-Gesetze (oder Bestimmungen des Strafgesetzbuches) und neue Gesetze zum Tierschutz.
Fall 3: Länder mit einer nationalen Zivilrechtbestimmung, die den Tieren einen neuen Status verleiht.
Fall 4: Länder mit einem nationalen Grundgesetz und einer Bestimmung im Zivilgesetzbuch der Provinz, die Tieren einen neuen Status verleiht.1
Fall 5: Länder mit einem grundlegenden nationalen Gesetz und einer nationalen Zivilgesetzbestimmung, die Tieren einen neuen Status verleiht.1
Fall 6: Länder mit einem nationalen Grundgesetz und einem provinziellen oder lokalen Verfassungsprinzip.2
Fall 7: Länder mit einem nationalen Grundgesetz und einem nationalen Verfassungsprinzip2
Fall 8: Länder mit einem nationalen Grundgesetz, einer nationalen Zivilgesetzbestimmung, die den Tieren einen neuen Status verleiht1 und einem nationalen Verfassungsprinzip.2
1 Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, die den Tieren einen neuen Status verleihen, erkennen die fühlende Natur der Tiere an und/oder nehmen sie aus der Kategorie der Dinge heraus (sie unterliegen jedoch weiterhin der Eigentumsordnung)
2 Verfassungsgrundsätze sind zentrale Bestimmungen, die eine Pflicht des Staates, einer Provinz oder einer Stadt gegenüber tierischen Wesen anerkennen. Diese wichtigen Grundsätze (z.B.: Mitgefühl, Würde usw.) unterscheiden sich von allgemeineren Bestimmungen, die nur die Zuständigkeit (z.B.: national oder provinziell) für die Gesetzgebung in Fragen der Tierquälerei oder des Tierschutzes anerkennen.